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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand August 2026

 

 

Der Verkauf der Tickets wird von Banijay Media Germany GmbH, Schanzenstraße 22, 51063 Köln (im Folgenden BMG) im eigenen Namen durchgeführt. Die BMG ist Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tickets und Ansprechpartner für alle in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche.

Es besteht die Möglichkeit, dass die BMG nicht selbst Veranstalter der Veranstaltung ist, für die das Ticket erworben wird. In dem Fall erfolgt der Verkauf der Tickets zwar im eigenen Namen der BMG aber auf Rechnung des Veranstalters (Kommissionsgeschäft). Der Veranstalter wird ausdrücklich in der Beschreibung der Veranstaltung aufgeführt. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind an den jeweiligen Veranstalter zu richten.

Im Folgenden wird zwischen den AGB für den Ticketkauf und den AGB zu der Veranstaltung unterschieden.

 

 

AGB TICKETVERKAUF

 

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

 

Diese AGB gelten für die Nutzung des Ticketportals myshow.de, den Erwerb von Tickets sowie für sämtliche weiteren Dienste und Angebote, die in diesem Ticketportal bereitgestellt werden. Mit Nutzung der Dienste und dem Erwerb von Produkten in diesem Ticketportal stimmt der Kunde diesen Vertragsbedingungen zu. Wenn der Kunde diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmt, ist eine weitere Nutzung der Dienste und der Erwerb von Produkten und Angeboten dieses Ticketportals ausgeschlossen.

 

 

§ 2 ÄNDERUNGSVORBEHALT

 

1. BMG ist jederzeit und ohne Nennung von Gründen berechtigt, Bestimmungen dieser AGB, die nicht als wesentliche Bestandteil gelten, zu ändern, sofern dies nicht zu einer Umgestaltung des Gesamtgefüges des Vertragsverhältnisses führt. Zu den wesentlichen Bestimmungen gehören insbesondere die Regelungen, durch die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung bestimmt werden.

 

2. BMG ist zudem berechtigt, Bestimmungen dieser AGB zu ändern, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Erforderlich kann dies insbesondere im Falle neuer technischer Entwicklungen, Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder ähnlicher triftiger Gründe sein.

 

3. Der Kunde wird über die Änderungen der AGB benachrichtigt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. BMG wird den Kunden in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit und seine Folgen sowie die Bedeutung der Frist gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB, behält sich BMG das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. 

 

 

§ 3 MINDESTALTER

 

Das Mindestalter für das Anlegen eines Kundenkontos und den Erwerb einer Eintrittskarte beträgt 18 Jahre.

 

 

§ 4 BENUTZERKONTO

 

1. Um Tickets in diesem Ticketportal zu erwerben, benötigt der Kunde ein persönliches Benutzerkonto. Die Eröffnung eines Benutzerkontos erfolgt durch eine entsprechende Registrierung auf dieser Webseite. In dem Benutzerkonto sind die persönlichen Informationen des Kunden, seine getätigten Bestellungen sowie seine Kontoeinstellungen hinterlegt und einsehbar. Persönliche Daten und Einstellungen können dort jederzeit geändert werden.

 

2. Das persönliche Benutzerkonto ist kostenlos.

 

3. Neben dem Kauf von Tickets kann der Kunde verschiedene Dienste oder Angebote in Anspruch nehmen, wie bspw. Erwerb von Freikarten, Anmeldung für Warteliste, Abonnieren eines Ticketalarms für eine bestimmte Veranstaltung und verschiedene weitere Sonderleistungen. Details hierzu können dem Angebot unserer Webseite entnommen werden.

 

4. Der Kunde ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Zugangsdaten, insbesondere seines Passworts, verpflichtet. Diese müssen sorgfältig aufbewahrt werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Benutzerkonto verantwortlich. Besteht der Verdacht, dass das Benutzerkonto kompromittiert wurde oder missbräuchlich verwendet wird, ist das unverzüglich an die BMG zu melden. Eine Meldung kann an info@myshow.de oder telefonisch über die Hotline 0221-650680 erfolgen.

 

5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm in seinem Benutzerprofil gemachten Angaben aktuell, korrekt und vollständig sind und hat Änderungen diesbezüglich im Benutzerkonto unverzüglich zu hinterlegen.

 

6. BMG behält sich das Recht vor, das persönliche Benutzerkonto vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn dieses zu betrügerischen oder sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird. Das gilt auch für den Fall, wenn der Kunde gegen anwendbares Recht oder vertragliche Vereinbarungen verstößt.

 

7. Informationen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Benutzerkonto können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

8. Beide Parteien haben das Recht, das persönliche Benutzerkonto jederzeit zu kündigen. Möchte der Kunde das Benutzerkonto kündigen, kann er sich hierzu an info@myshow.de wenden. Eine Kündigung ist grundsätzlich sofort wirksam und das Benutzerkonto wird unverzüglich gelöscht. Sollten noch nicht alle Bestellungen abgelaufen oder durchgeführt worden sein, wird das Benutzerkonto erst mit Ablauf/Durchführung der letzten Bestellung gelöscht. Wird das Benutzerkonto gekündigt und gelöscht, werden damit auch alle gebuchten kostenlosen Dienste, wie bspw. Ticketalarm, Warteliste, Newsletter etc., eingestellt.

 

 

§ 5 VERTRAGSSCHLUSS

 

1. Das Angebot auf dieser Plattform ist unverbindlich und stellt eine Aufforderung an den Kunden dar, durch eine Bestellung selbst ein Angebot abzugeben.

 

2. Die Übermittlung der Bestellung durch das Klicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ auf der Webseite myshow.de stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Annahme dieses Angebotes erklärt BMG durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung, die im persönlichen Benutzerkonto des Kunden abrufbar ist und die zusätzlich dem Kunden per E-Mail übermittelt wird. Mit Annahme des Angebots kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der BMG zustande.

 

3. Der Vertragstext setzt sich jeweils zusammen aus der Buchungsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

4. Die Buchungsbestätigung wird von BMG gespeichert. Der Vertragstext ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar.

 

 

§ 6 WIDERRUFSRECHT

 

1. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Für den Kauf von Tickets auf der Ticketplattform besteht demnach kein Widerrufs- und damit kein Rückgaberecht.

 

2. Der Ausschluss des Widerrufsrechts aus § 312g Abs. 2 S. 1 Nr.9 BGB erstreckt sich auch auf Kombipakete, in denen zusätzlich zu den Tickets weitere Leistungen oder Waren, wie bspw. Snack-Bags und Fanartikel, erworben wurden. Hierbei handelt es sich um eine unselbständige Nebenleistung, die ausschließlich vor Ort erbracht oder übergeben wird. Ein Teilwiderruf einzelner Bestandteile dieser Kombipakete ist ausgeschlossen.

 

 

§ 7 ZAHLUNGSABWICKLUNG

 

1. Der Preis für die Bestellung beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Bestellung können zusätzlich Bearbeitungsgebühren oder Versandkosten entstehen, die je nach Art der Bestellung und Veranstaltung variieren können. Diese Kosten werden dem Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt und separat ausgewiesen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten.

 

2. Die mit der Bestellung entstandenen Zahlungsansprüche sind sofort fällig. BMG ist befugt, den Bezahlvorgang abzuwickeln.

 

3. Das Ticketportal verwendet den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (im Folgenden: „mollie“). Für die Zahlungsabwicklung gelten die Bestimmungen und Nutzungsbedingungen dieses Zahlungsdienstleisters, auf die hier verwiesen wird.

 

4. Der Zahlungsdienstleister bietet unterschiedliche Zahlungsarten an. Welche das im Einzelnen sind, können den Angaben beim Bestellvorgang entnommen werden.

 

5. Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein.

 

6. Sobald der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde per E-Mail eine Benachrichtigung, dass die Buchungsbestätigung in seinem persönlichen Benutzerkonto hinterlegt ist.

 

7. Im Falle des Erwerbs von Freitickets entfällt der oben genannte Prozess, es fällt zudem keine Bearbeitungsgebühr an.

 

 

§ 8 CHECK-IN

 

1. Vor dem Besuch der gebuchten Veranstaltung ist ein Check-In im Benutzerkonto durchzuführen. Mit der Durchführung des Check-Ins werden die Tickets personalisiert und dem Kunden bereitgestellt. Ist der Ticketkäufer nicht der Ticketinhaber, erfolgt also eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten, ist der Check-In für diese Person durchzuführen.

 

2. Der Check-In ist innerhalb der Check-In-Frist durchzuführen. Ab wann der Check-In möglich ist, wird im Benutzerkonto mitgeteilt. In der Regel ist das 6-7 Tage vor der Veranstaltung. Der Ablauf der Check-In-Frist wird dem Ticketkäufer per E-Mail mitgeteilt. In der Regel kann der Check-In bis kurz vor der Veranstaltung durchgeführt werden.

 

3. Bei Freikarten (also kostenlos bereitgestellten Tickets) besteht kein Anspruch auf Zutritt zu der Veranstaltung, wenn der Check-In nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass bereits alle Plätze belegt sind. Eine Erstattung von Kosten, bspw. für die Anreise oder Übernachtung, ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

 

§ 9 WEITERVERKAUF

 

Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Regelung ist BMG berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Eine Erstattung von Kosten, bspw. für das Ticket, die Anreise oder Übernachtung, ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

 

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT

 

BMG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

 

 

§ 11 VERLUST DES TICKETS / STORNIERUNGEN

 

1. Bei Verlust des Tickets besteht die Möglichkeit, sich mit der BMG in Verbindung zu setzen, um ein neues Ticket zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

2. Wird die Veranstaltung abgesagt, an einen anderen Ort verlegt oder wird der Termin der Veranstaltung verschoben, gelten die nachfolgenden Regelungen:

(1) Wird die Veranstaltung abgesagt, wird dem Ticketkäufer der Kaufpreis innerhalb von 6 Wochen ab dem ursprünglichen Veranstaltungstermin zurückerstattet.

(2) Bei einer örtlichen Verlegung der Veranstaltung innerhalb desselben Ortes behält das Ticket seine Gültigkeit und eine Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Es sei denn, der Ticketkäufer legt plausibel dar, dass der Besuch des neuen Veranstaltungsortes unzumutbar für den Ticketkäufer ist.

(3) Bei einer zeitlichen Verschiebung oder bei einer örtlichen Verlegung der Veranstaltung an einen Ort außerhalb der ursprünglichen Ortschaft hat der Ticketkäufer die Wahl, ob das Ticket seine Gültigkeit behalten soll oder ob er den Kaufpreis zurückerstattet erhalten möchte.

 

3.Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Ticketkäufers auf Stornierung eines gebuchten Tickets.

 

4. BMG behält sich das Recht vor, gebuchte Tickets zu stornieren, wenn nachträglich Plätze am Veranstaltungsort ohne Verschulden der BMG wegfallen und deshalb nicht ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden können. In dem Fall werden dem Ticketkäufer die Kosten für das Ticket zurückerstattet. Weitere Kosten, wie bspw. Anreise und Übernachtung, werden nicht erstattet.

 

 

§ 12 HAFTUNG

 

1. BMG haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

 

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet BMG beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

 

3. BMG haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder andere Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereichs von BMG liegen, verursacht werden.

 

 

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

 

3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Köln zuständig, soweit der Ticketkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

 

4. BMG ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

 

 

 

AGB VERANSTALTUNG

 

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

 

1. Diese AGB gelten für die Veranstaltung, für die das Ticket erworben wurde. Mit dem Kauf der Tickets und der Teilnahme an der Veranstaltung stimmt der Kunde diesen Vertragsbedingungen zu. Wenn der Kunde diesen Vertragsbedingungen nicht zustimmt, ist der Erwerb des Tickets und die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

2. Es besteht die Möglichkeit, dass der Veranstalter weitere ergänzende Regelungen trifft. Ist das der Fall, wird in der Beschreibung zu der Veranstaltung ausdrücklich darauf hingewiesen. Sollten diese Regelung von den hier getroffenen Regelungen abweichen oder widersprechen, haben die Regelungen des Veranstalters Vorrang.

 

 

§ 2 ALTERSBESCHRÄNKUNG

 

1. Minderjährige können an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn die Veranstaltung für Minderjährige seiner Altersstufe freigegeben ist. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich vorab über bestehende Altersbeschränkungen für die Veranstaltung zu informieren. Informationen zu bestehenden Altersbeschränkungen können der Beschreibung der Veranstaltung entnommen werden. Finden sich dort keine Informationen dazu, ist die Veranstaltung ausschließlich für Volljährige freigegeben.

 

2. Sollten zu der Veranstaltung Minderjährige (d.h. unter 18 Jahren) zugelassen sein, ist der minderjährige Besucher verpflichtet, vor dem Eintritt eine Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Personen (in der Regel beider Elternteile) vorzulegen. Das gilt auch, wenn der Minderjährige durch volljährige Personen begleitet wird, die nicht seine Erziehungsberechtigten sind. Ein Vordruck der Einverständniserklärung wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zugänglich gemacht, wenn eine Veranstaltung Minderjährige zulässt.

 

3. Wird der Minderjährige durch seine Erziehungsberechtigten begleitet, gilt die Erlaubnis als erteilt.

 

 

§ 3 ZUTRITT UND DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG

 

1. Der Erwerb eines Tickets beinhaltet nicht das Recht auf einen bestimmten Sitzplatz, sofern kein fester Sitzplatz bei Ticketkauf gebucht wurde. Ist ein fester Sitzplatz gebucht worden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Platzierung vor Ort innerhalb einer gleichwertigen Kategorie anzupassen, sofern dies im Rahmen inhaltlicher oder technischer Anpassungen der Veranstaltung notwendig ist.

 

2. Sichtbehinderungen im TV-Studio können nicht ausgeschlossen werden. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

 

3. Bei der Beschreibung der Veranstaltung sind sowohl der Zeitpunkt des Einlasses als auch der Beginn der Veranstaltung angegeben. Der Ticketinhaber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort zu erscheinen und sein Ticket am Einlass vorzuzeigen. Bei bestimmten Veranstaltungen gilt eine Ausweispflicht am Einlass. Einen Anspruch auf Zutritt zu der Veranstaltung hat nur die namentlich auf dem Ticket genannte Person, sofern sich diese durch ein gültiges Ausweisdokument am Einlass ausweisen kann. Sofern der Ticketinhaber nicht rechtzeitig erscheint und sich nicht ausweisen kann, besteht kein Anspruch des Ticketinhabers auf Zutritt zu der Veranstaltung. Ein Anspruch des Ticketinhabers/Ticketkäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises oder Erstattung anderweitiger Kosten besteht in diesem Fall nicht.

 

4. Beim Besuch der Veranstaltung sind die Anweisungen des Personals zu beachten und diesen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Weitere Verhaltensregeln, die zwingend einzuhalten sind, ergeben sich aus der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte, Hinweisen auf der Veranstaltung und Durchsagen des Personals.

 

5. Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln, wodurch die Verursachung von Störungen im Veranstaltungsablauf, Beschädigungen der Veranstaltungsstätte, vorhandener Sicherheitsvorrichtungen oder der Bühnentechnik oder eine erhebliche Belästigung oder eine Rechtsverletzung anderer Personen zu befürchten ist, berechtigt den Veranstalter dazu, den Ticketinhaber des Veranstaltungsorts zu verweisen bzw. ihm den Einlass zu verwehren.

 

 

§ 4 ANFERTIGUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN DURCH ZUSCHAUER

 

Bei Veranstaltungen ist die Anfertigung von Bild- und Tonnahmen durch die Zuschauer nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Im Einzelfall kann dieses Verbot aufgehoben werden; hier sind insbesondere die Beschilderung in der Veranstaltungsstätte zu beachten.

 

 

§ 5 ANFERTIGUNG VON BILD- UND TONAUFNAHMEN DURCH DEN VERANSTALTER

 

1. (TV-) Produktionen

 

(a) Wenn es sich bei der Veranstaltung, für die das Ticket erworben wurde, um eine (TV-) Produktion handelt, werden vom Veranstalter auf der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen hergestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass auch Besucher der Veranstaltung auf diesen Aufnahmen erscheinen. Die (TV-) Produktion ist zur umfassenden, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten Auswertung in allen Medien bestimmt.

 

(b) Der Ticketinhaber räumt dem Veranstalter ein exklusives, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungs- und Auswertungsrecht an sämtlichen von ihm hergestellten Bild- und Tonaufnahmen ein. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere aber nicht abschließend, das Senderecht, das Verfilmungs- und Vertonungsrecht, das Videogrammrecht, das Theaterrecht (Vorführungs-/Kinorecht), das Bearbeitungsrecht, das Synchronisationsrecht, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Abruf- und Onlinerecht, das Tonträgerrecht, das Merchandisingrecht, das Drucknebenrecht, das Recht zur Werbung, das Recht zur Klammerteilauswertung, das Titelrecht, das Audiotext- Teletext- und Telefonmehrwertrecht, das Archivierungs- und Datenbankrecht, das Festival- und Messerecht, das Bühnen- und Radiohörspielrecht, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Recht zur Herstellung eines Making-Of. Die Rechteeinräumung bezieht sich auf die Nutzung in allen Formen, Formaten und Nutzungsarten, auch soweit sie zurzeit noch nicht allgemein angewandt sind.

 

(c) Dem Ticketinhaber ist bewusst, dass der Veranstalter für die Herstellung der (TV-) Produktion erhebliche finanzielle Aufwendungen getätigt hat. Der Ticketinhaber erkennt aus diesem Grunde an, dass der Schaden, der aus einer etwaigen Verhinderung oder Verzögerung der Auswertung der (TV-) Produktion resultieren kann, im Verhältnis zu den Ansprüchen des Ticketinhabers unverhältnismäßig hoch ist. Der Ticketinhaber verpflichtet sich daher, keinerlei Maßnahmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu ergreifen, die die Herstellung und weltweite Auswertung der (TV-) Produktion verhindern oder behindern könnten. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (z.B. Arrest zur Sicherung von Zahlungsansprüchen, etc.) sowie sämtliche gerichtliche Maßnahmen im Wege des Hauptsacheverfahrens, insbesondere die Verfolgung von Zahlungsansprüchen, bleiben hiervon unberührt.

 

2. Veranstaltung, die keine (TV-) Produktion ist

 

Es besteht die Möglichkeit, dass auf der Veranstaltung Bilder und Videos zur Veröffentlichung im Internet hergestellt werden, um über die Veranstaltung zu berichten. Es besteht keine Pflicht der Teilnehmer, sich ablichten zu lassen. Alle Teilnehmer haben jederzeit das Recht, dem zu widersprechen. Der Widerspruch kann sowohl dem Fotografen als auch den anderen Mitarbeitern direkt vor Ort mitgeteilt werden. Im Übrigen besteht auch im Anschluss an die Veranstaltung jederzeit die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von Bildern zu seiner Person zu widersprechen. Für weitere Details zu dieser Verarbeitung wird auf die Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen.

 

 

§ 6 VERLEGUNG / ABSAGE DER VERANSTALTUNG

 

1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Termin oder den Ort für die gebuchte Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verlegen oder die Veranstaltung abzusagen.

 

2. Wird die Veranstaltung zeitlich oder örtlich verlegt oder abgesagt, gelten die Bestimmungen in den AGB zum Ticketkauf.

 

 

§ 7 HAFTUNG

 

1. Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

 

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

 

3. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks oder andere Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, verursacht werden.

 

 

§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

 

3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Köln zuständig, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

 

4. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

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